- sind kompetent und gewährleisten eine sach- und fachgerechte Reparatur - entsprechen den aktuellen Herstellerangaben - enthalten eine detaillierte Schadenbeschreibung - enthalten forensisch verwendbare Schadenfotos - bei Totalschaden marktorientierte Wertermittlung und Restwertermittlung bei seriösen Restwerthändlern - haben kürzeste Bearbeitungszeiten
ACHTUNG:
Ist an Ihrem Fahrzeug ein Haftpflichtschaden entstanden?? Beauftragen Sie uns mit der Besichtigung bzw. Schadenaufstellung!!
Unser Service ist für Sie als Geschädigter vollkommen KOSTENLOS, wenn Ihr Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall trägt. Unser Gutachten dient Ihrer Beweissicherung und ist zur vollständigen Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung unerlässlich!!
Wichtige Information für Sie:
Sicherlich erstellt auch die Werkstatt Ihres Vertrauen nach erfolgter Reparatur (sofern kein Totalschaden vorliegt) einen Nachweis über die Schadenhöhe. Jedoch ist damit noch kein Beweis erbracht, dass diese Reparatur in diesem Umfang nötig war und das nur Schäden aus dem betreffenden Unfallgeschehen behoben worden sind. Dies gibt der regulierenden Versicherung einen idealen Ansatzpunkt, die Begleichung der Rechnung vollkommen oder teilweise abzulehnen, worauf die Werkstatt an Ihren jeweiligen Auftraggeber (und das sind in diesem Fall dann Sie!) herantritt.
Wer stellt bereits im Vorfeld der Reparatur fest, ob evtl. ein Totalschaden eingetreten ist?? Wer ermittelt den Nutzungsausfall, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert für Ihr Fahrzeug??
Verzichten Sie nicht auf Ihr RECHT einer unabhängigen Beweissicherung! Sie haben nach einen Haftpflichtschaden freie Gutachterwahl!!