AUFTRAGSERTEILUNG

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht/Kasko-Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. 

Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftrag-geber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsa-chen durch den Auftraggeber gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Angeforderte Schaden-bzw. Fahrzeug-unterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro unmittelbar fällig. Bei Versand des Gutachtens, spätestens zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale zzgl. Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Bei bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

SACHVERSTÄNDIGENHONORAR

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar zzgl. Nebenkosten. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Grundhonorar sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto, ggf. zzgl. einer merkantilen Wertminderung maßgebend. Bei Totalschäden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungs-wert des Fahrzeugs um mehr als 30 % wird abgerechnet nach Wiederbeschaffungswert.


MEHRWERTSTEUER
Sämtliche aufgeführten Euro-Beträge verstehen sich immer ohne jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Nachbesichtigungen, Rechnungsprüfberichte, Reparaturbestätigungen, Stellungnahmen

Diese gelten grundsätzlich als neue Aufträg!

SONDERGUTACHTEN

Die Abrechnung von Sondergutachten erfolgt auf Stundenbasis bzw. nach Vereinbarung. Aufträge durch Gerichte werden entsprechend dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

STORNIERUNG

Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Stornierungskosten werden nach erfolgter Schadenaufnahme pauschal mit 100,00 € berechnet und unmittelbar fällig. Nach Beginn der Bearbeitung des Auftrags wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.

GUTACHTENERSTELLUNG

Das Gutachten besteht, falls nicht anders vereinbart, aus 3 Ausfertigungen, einem Original mit einem Original-Bildbericht und 2 Duplikaten ebenfalls mit Bildbericht. Das beim SV-Büro verbleibende Duplikat 2 wird bei Bedarf, dem vom Auftraggeber benannten Rechtsanwalt, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Fotodokumentation wird im Jpg.-Format im Sachverständigenbüro aufbewahrt. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Instituts für Sachverständigenwesen bzw. des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK). Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer ist vom Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) anerkannter Kraftfahrzeug-Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich in Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVSK, Kurfürstendamm 57 in 10707 Berlin, Tel 0 30-2 53 78 50, Fax 0 30-25 37 85 10 zu wenden.

GUTACHTENVERSAND

Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des KFZ-Sachverständigenbüro Wolfgang Klee. Dies ist das Amtsgericht Wipperfürth.

   
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